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Tipps

Wissenswertes zum neuen Wahltag am 28. Juni 2020

Wenn ich im März bereits eine Wahlkarte beantragt habe und sie noch nicht abgegeben habe – bis wann muss ich diese abgeben?

Alle auch nach dem 22. März bei den Gemeindewahlbehörden einlangenden Wahlkarten behalten ihre Gültigkeit, die Wahlkarten können bis zum 28. Juni abgegeben werden.

Wird es vor dem neuen Wahltag noch eine weitere Möglichkeit geben, eine Wahlkarte zu beantragen?

Ja. Den genauen Zeitpunkt für die Beantragung der Wahlkarten für den neuen Wahltag und die entsprechenden Fristen werden mit einer gesonderten Verordnung der Landesregierung geregelt und kommuniziert werden.

Wird es einen weiteren vorgezogenen Wahltag vor dem neuen Wahltag geben?

Nein.

Wie kann ich mein Wahlrecht wahrnehmen, wenn ich am 28. Juni ortsabwesend bin?

Nach heutigem Stand kann man vom Wahlrecht dann nur Gebrauch machen, indem man eine Wahlkarte beantragt und so seine Stimme abgibt.

Was passiert, wenn ich am vorgezogenen Wahltag gewählt habe und danach (vor dem Wahltag) meinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlege?

Ihre Stimme gilt dann nach wie vor für Ihre alte Wohnsitzgemeinde.

Wird sich das Wählerverzeichnis ändern und ein neuer Stichtag festgelegt? Darf ich z. B. wählen, wenn ich inzwischen 16 Jahre alt geworden bin?

Nein, das Wählerverzeichnis bleibt unverändert.

Bleiben eingebrachte Wahlvorschläge aufrecht oder können neue Wahlvorschläge eingebracht werden?

Nein, eingebrachte Wahlvorschläge können nicht mehr geändert werden, auch neue Wahlvorschläge können nicht mehr eingebracht werden.

Können Listen zurückgezogen werden?

Nein

Was passiert, wenn nun Leute von der Liste runter wollen? Vor allem, wenn es Spitzenkandidaten bzw. Kandidaten auf wählbarer Position betrifft.

Die Listen bleiben jedenfalls unverändert.

Bleiben die nominierten Wahlbeisitzer gleich bzw. können neue nominiert werden?

Bekanntlich können Beisitzer von den Parteien jederzeit ausgetauscht werden.

Können neue Wahllokale genannt werden bzw. die Öffnungszeiten der Wahllokale geändert werden?

Prinzipiell nein, da das Wahlverfahren wie vorne dargestellt „eingefroren“ wurde. Die diesbezüglichen Überlegungen sind aber noch nicht abgeschlossen und werden rechtzeitig vor dem neuen Wahltermin bekanntgegeben.

Muss die amtliche Wahlinformation nochmals ausgesendet werden?

Die diesbezüglichen Überlegungen sind noch nicht abgeschlossen und werden rechtzeitig vor dem neuen Wahltermin bekanntgegeben.

Was passiert, wenn ich noch nicht gewählt habe und vor dem neuen Wahltag meinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde verlege?

Nachdem das Wählerverzeichnis unverändert bleibt, müssen Sie am neuen Wahltag in Ihrer alten Gemeinde, also am alten Wohnsitz, Ihre Stimme abgeben.

Wahlkarte online beantragen

Die Wahlkarte können Sie einfach online beantragen, um von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen.